Finanzmarktförderungsgesetze
- Finanzmarktförderungsgesetze
Finanzmarktförderungsgesetze,
Bezeichnung für gesetzliche Regelungen zur
Steigerung der
Attraktivität beziehungsweise
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes. Das
Erste Finanzmarktförderungsgesetz vom 22. 2. 1990 bewirkte v. a. die Abschaffung der Börsenumsatz- (ab 1. 1. 1991) und der Wechselsteuer (ab 1. 1. 1992) und erweiterte die Geschäftsmöglichkeiten für Kapitalanlagesellschaften. Durch das
Zweite Finanzmarktförderungsgesetz vom 26. 7. 1994, dessen wichtigster Bestandteil das Wertpapierhandelsgesetz ist, wurden v. a. das
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel geschaffen, der
Anlegerschutz verbessert, die
Publizitätspflicht für Emittenten verschärft (
Ad-hoc-Publizität) und in
Umsetzung einer EG-Richtlinie
Insidergeschäfte verboten. Darüber hinaus wurden v. a. durch Änderungen des Börsen-, Aktien- und Depotgesetz die Rahmenbedingungen für die deutschen Wertpapierbörsen verbessert, reine
Geldmarktfonds zugelassen und der Mindestnennwert für Aktien von 50 auf 5 DM gesenkt.
Universal-Lexikon.
2012.
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